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Master-Studium nach §13b WPO

Master Wirtschaftsprüfung
nach §13b WPO

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Master-Studium nach §13b WPO – Unterschied zu Master nach §8a

Die Unterschiede zwischen den beiden Studienmöglichkeiten sind nicht so groß, spielen aber eine wichtige Rolle bei der Recherche für den passenden Master. Wichtig ist hierbei vor allem, sich von den entsprechenden Studienberater*innen bzw. Lehrstühlen der in Frage kommenden Hochschulen persönlich beraten zu lassen, sei es am Telefon oder vor Ort. Der Vorteil einer Studienberatung in der Hochschule ist zudem, dass man sich direkt ein Bild von der Studienatmosphäre und den -bedingungen machen kann.

Der größte Unterschied zwischen den beiden zur Auswahl stehenden Studiengängen liegt im Umfang der anrechenbaren Prüfungen bzw. Inhalte. Wie Sie der unten stehenden Auflistung der Hochschulen entnehmen können, bereitet nicht jeder §13b – Master auf alle Prüfungsgebiete des WP-Examens vor, sondern eventuell nur auf eine der anrechenbaren Leistungen.

  • Für die Zulassung zum Studium ist mindestens ein Jahr Berufspraxis sowie das Bestehen einer Zugangsprüfung nötig.
  • Die Studieninhalte umfassen alle Prüfungsgebiete, um die man als Absolvent*in das WP-Examen verkürzen kann (Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht).
  • Nach dem erfolgreichen Studienabschluss kann direkt das WP-Examen abgelegt werden.
  • Nach Ablegen des Examens müssen zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt werden, bevor die Bestellung zum*zur Wirtschaftsprüfer*in erfolgen kann.

  • Das Studium kann sofort nach dem Bachelorabschluss, also ohne Praxiserfahrung, aufgenommen werden. Eine spezielle Zugangsprüfung muss nicht erfolgen.
  • Die Studieninhalte müssen nicht alle Prüfungsgebiete abdecken. Der Master kann z.B. nur die Inhalte eines anrechenbaren Prüfungsgebiets beinhalten.
  • Nach dem erfolgreichen Studienabschluss muss eine Praxiszeit von drei Jahren absolviert werden, bevor das WP-Examen abgelegt werden darf.
  • Nach dem Bestehen des Examens ist eine sofortige Bestellung zum*zur Wirtschaftsprüfer*in möglich.

Der Vorteil eines Masters nach §8a liegt im Wesentlichen in den umfangreicheren Lehrinhalten und der zeitlichen Nähe zwischen Studienende und der Möglichkeit, das WP-Examen abzulegen. Wer dieses beispielsweise nicht im 1. Versuch besteht, hat somit während des zeitgleichen zweijährigen Sammelns von Berufserfahrungen genügend Zeit, sich erneut intensiv auf die Prüfungen vorzubereiten.

Unterschiedliche Prüfungsgebiete

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Hochschulen die gleichen Prüfungsgebiete abdecken. Hier ein Überblick über die derzeitig anerkannten Prüfungsgebiete der Hochschulen.

Duale Hochschule Baden-Württemberg - Center for Advanced Studies:
Anerkanntes Prüfungsgebiet: "Wirtschaftsrecht" und "Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre"
(Masterstudiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen)

Hochschule Bochum: 
Anerkanntes Prüfungsgebiet: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"
(Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation)

Hochschule Mainz: 
Anerkanntes Prüfungsgebiet: "Wirtschaftsrecht"
(Masterstudiengang Master of Taxation)

Hochschule Pforzheim: 
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"
(Masterstudiengang Auditing, Business and Law)

TH Köln: 
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht"
(Masterstudiengang Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen)

Universität Bayreuth: 
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht"
(Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre, WP-Option)

Universität Erlangen-Nürnberg:
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Wirtschaftsrecht" und "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkwirtschaftslehre"
(Masterstudiengang FACT – Finance, Auditing, Controlling, Taxation)

Frankfurt School of Finance & Management: 
Anerkanntes Prüfungsgebiet: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"
(Masterstudiengang Accounting & Taxation)

Hochschule Aschaffenburg:
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht"
(Masterstudiengang Wirtschaft und Recht)

Hochschule Düsseldorf / Hochschule Niederrhein:
Anerkannte Prüfungsgebiete: "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht"
(Masterstudiengang Master of Taxation)

Bachelor-Studium nach §13b WPO

Bachelor-Angebote nach den Vorgaben des §13b der Wirtschaftsprüferordnung:

Freie Universität Berlin – Betriebswirtschaftslehre
(Anerkannte Prüfungsgebiete: „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht“)

Hochschule Rhein-Main – Business & Law in Accounting and Taxation
(Anerkannte Prüfungsgebiete: „Wirtschaftsrecht“)

Universität Bochum – Management and Economics
(Anerkannte Prüfungsgebiete: „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“)

Universität Bielefeld – 1-Fach-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit speziellen Regelungen
(Anerkanntes Prüfungsgebiet: „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“)

Universität Ulm – Wirtschaftswissenschaften
(Anerkannte Prüfungsgebiete: „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht“)

Diese Hochschulen bieten somit auch im Erststudium die Möglichkeit, durch das Hinzuziehen extracurricularer Module die entsprechenden Prüfungen für eine Anrechenbarkeit binnen sechs Jahren auf das Wirtschaftsprüferexamen abzulegen.

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